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Finanzlexikon: solidaritaetszuschlag

solidaritaetszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli) ist in Deutschland eine Steuer, die nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken. Die Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vom 15. Oktober 2002 (veröffentlicht im BGBl. Teil I 2002, S. 944, 975), welches seither jedoch an zahlreichen Stellen geändert wurde.

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